Ein Lkw-Fahrer bemerkte gestern Abend einen Lackkratzer an seinem Fahrzeug, das er auf einem Parkplatz abgestellt hatte. Er verständigte für die Aufnahme des Sachschadens die Polizei, die während der Sachverhaltsklärung vor Ort herausfand, dass ein Pkw, der daneben parkte, auf gleicher Höhe Beschädigungen aufwies. Der Verdacht lag also nahe, dass der Schaden durch den danebenstehenden Pkw verursacht wurde. Der Verantwortliche des Pkw gab an, dass er den Wagen noch einmal auf dem Parkplatz bewegen wollte. Da er aber Alkohol konsumiert hatte, schob er sein Fahrzeug und schien dabei gegen den Lkw gestoßen zu sein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschat wurde dieser Sachverhalt aufgrund der Alkoholisierung des Mannes als Straftat einklassifiziert. Es wurde eine Blutprobe bei dem Mann entnommen und eine entsprechende Anzeige gefertigt.
Mittwoch, 22.04.2020, 19.57 Uhr