Am Montag erstattete eine 65-jährige Perlebergerin wegen Betruges Anzeige in der Inspektion. Die Frau hatte Ende November auf einer gefälschten Internetseite eines großen Technikkonzerns ein Mobiltelefon im Wert von rund 350 Euro gekauft. Einige Tage später erhielt sie das Paket, darin befand sich jedoch nur ein leerer Karton. Ein erneuter Aufruf der Internetseite des Anbieters war nicht mehr möglich. Auch fand die Prignitzerin heraus, dass die auf dem Paket befindliche Absenderadresse nicht existiert.
Die Polizei warnt vor Fake-Internetseiten und sogenannten Fake-Shops. Gerade in der Vorweihnachtszeit nutzen Betrüger die Kaufkraft der Konsumenten und erstellen im Netz täuschend echte Online-Shops und locken mit auffällig niedrigen Preisen ihre Opfer in die Falle. Auf den ersten Blick wirken die Fake-Shops seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an der Echtheit aufkommen. Kommt es zum Vertragsabschluss und der geleisteten Vorauszahlung, wird der Käufer dann jedoch oft enttäuscht. Meist wird das versprochene Produkt nicht geliefert, auch täuschen die Anbieter Lieferungsengpässe vor oder versenden minderwertige Waren.
Sie können sich jedoch vor Betrügern im Netz schützen. Prüfen Sie, ob der Link der Seite Ungereimtheiten aufweist oder die angebotenen Waren auf der Seite zu der Internetadresse passen. Im Verdachtsfall lohnt es sich, nach dem Web-Link im Internet zu recherchieren. Bei einer ersten Recherche finden Sie im Netz häufig Verbraucher, die vor den Betrugsseiten warnen und Erfahrungen teilen. Ein Indiz für eine gefälschte Internetseite kann auch eine unsichere Zahlweise sein. In den meisten Fällen können Kunden zwischen mehreren Zahlweisen wählen, Betrüger weisen in Ihren Shops jedoch oft nur die Vorauszahlung als Möglichkeit aus. Wenn Sie Geld überwiesen haben, sollten Sie bei Ihrer Bank umgehend die Zahlung rückgängig machen. Wichtig ist, alle Belege der Online-Bestellung wie den Kaufvertrag, zugesandte E-Mails sowie ein Screenshot des Angebotes zu sichern und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.