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Bezieht sich Ihre Anmeldung auf das Bundesland Brandenburg?
Sollte der Sachverhalt keinen Bezug zum Land Brandenburg haben, wählen Sie „nein“ und das entsprechende Bundesland aus der Liste aus.
Zuständigkeit
Wenn Sie nicht wissen wo der Tatort liegt, wählen Sie "unbekannt" aus. Bei Auswahl "unbekannt" können Sie uns Ihren Sachverhalt auf den Folgeseiten schildern.
Sollte die Tat nicht in Brandenburg begangen worden sein, wählen Sie bitte das entsprechende Bundesland aus der Liste aus. Wenn Sie nicht wissen, wo der Tatort liegt, wählen Sie *unbekannt* aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie anschließend auf die zuständige Internetwache weitergeleitet werden.
Rechtsbelehrung
Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch das Setzen des Häkchens.
Allgemeines: Sie wollen eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bzw. einen Aufzug im Sinne des Versammlungsgesetzes veranstalten. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anmeldung schnell und komfortabel an uns zu übermitteln. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie gerne vorab unser Kontaktformular nutzen, um weitere Informationen zu erhalten.


Verfahren: Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir in der Regel Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um alles Weitere abzustimmen.

Sonstige Genehmigungen: Viele Veranstaltungen fallen nicht unter das Versammlungsgesetz und brauchen daher bei uns nicht angemeldet werden. Für diese können jedoch behördliche Genehmigungen nach anderen Vorschriften notwendig sein.

Nicht anmeldepflichtig sind beispielsweise: Grillfeste auf Privatgrundstücken, Hochzeitsgesellschaften, Trödelmärkte, Volksfeste, Konzerte, Leichenbegängnisse/ -züge, kirchliche Prozessionen oder Gottesdienste unter freiem Himmel.

Anmeldefrist: Versammlungen müssen Sie grundsätzlich 48 Stunden vor der Bekanntgabe anmelden. Hierbei müssen Sie den Grund der Versammlung und einen Verantwortlichen benennen.

Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.