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Betrifft Ihr Hinweis das Bundesland Brandenburg?
Sollte der Sachverhalt keinen Bezug zum Land Brandenburg haben, wählen Sie „nein“ und das entsprechende Bundesland aus der Liste aus.
Zuständigkeit
Wenn Sie nicht wissen wo der Tatort liegt, wählen Sie "unbekannt" aus. Bei Auswahl "unbekannt" können Sie uns Ihren Sachverhalt auf den Folgeseiten schildern.
Sollte die Tat nicht in Brandenburg begangen worden sein, wählen Sie bitte das entsprechende Bundesland aus der Liste aus. Wenn Sie nicht wissen, wo der Tatort liegt, wählen Sie *unbekannt* aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie anschließend auf die zuständige Internetwache weitergeleitet werden.
Rechtsbelehrung
Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch das Setzen des Häkchens.
Durch Korruption entstehen in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Hinweise und Verdachtsmeldungen bilden eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung schnell, komfortabel und auf Wunsch auch ohne Bekanntgabe ihrer Personalien an uns zu übermitteln.

Korruption ist der Missbrauch einer amtlichen oder vergleichbaren Funktion, um einen Vorteil zu erlangen. Hierzu gehören beispielsweise Bestechung und Vorteilsnahme.

   



Auf Wunsch können Sie Ihre Meldung auch ohne Bekanntgabe Ihrer Personalien an die Polizei Brandenburg übermitteln. Sie können über ein virtuelles Postfach ohne Bekanntgabe Ihrer Personalien auch nach dem Versand Ihres Hinweises mit uns kommunizieren. Im Übrigen wird auf die Hinweise zur Speicherung von IP-Adressen verwiesen:  Hinweise zur Speicherung von IP-Adressen im Polizeiportal

Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.