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Bezieht sich Ihr Hinweis auf das Bundesland Brandenburg?
Sollte der Sachverhalt keinen Bezug zum Land Brandenburg haben, wählen Sie „nein“ und das entsprechende Bundesland aus der Liste aus.
Zuständigkeit
Wenn Sie nicht wissen wo der Tatort liegt, wählen Sie "unbekannt" aus. Bei Auswahl "unbekannt" können Sie uns Ihren Sachverhalt auf den Folgeseiten schildern.
Sollte die Tat nicht in Brandenburg begangen worden sein, wählen Sie bitte das entsprechende Bundesland aus der Liste aus. Wenn Sie nicht wissen, wo der Tatort liegt, wählen Sie *unbekannt* aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie anschließend auf die zuständige Internetwache weitergeleitet werden.
Rechtsbelehrung
Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch das Setzen des Häkchens.
Aussageverweigerungsrecht:

Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten!

Tatort nicht feststellbar: Wenn Sie nicht wissen, ob die Tat im Land Brandenburg begangen wurde, geben Sie als Antwort *Nein* an und wählen in der Liste der Bundesländer *unbekannt* aus. Die ersten Ermittlungen übernimmt in diesem Fall die für Ihren Wohnort (Meldeanschrift) zuständige Dienststelle.



Anzeige erstatten: Handelt es sich bei dem Grund für Ihren Hinweis um eine Straftat, so verwenden Sie bitte unsere Formulare für die Anzeigenerstattung! 

maerker.brandenburg.de: Sollte sich Ihr Sachverhalt auf ein Infrastruktur-Problem in Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehen, nutzen Sie bitte das Portal maerker.brandenburg.de

Strafbarkeit: Das Vortäuschen von Straftaten ist strafbar. Ebenso stehen grundlose Beschuldigungen zur Herbeiführung eines Nachteils für jemand anderen unter Strafe. Erstatten Sie nur dann eine Anzeige, wenn Sie tatsächlich davon ausgehen, dass eine Straftat vorliegt.