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Bezieht sich Ihre Beschwerde auf das Bundesland Brandenburg?
Sollte der Sachverhalt keinen Bezug zum Land Brandenburg haben, wählen Sie „nein“ und das entsprechende Bundesland aus der Liste aus.
Zuständigkeit
Wenn Sie nicht wissen wo der Tatort liegt, wählen Sie "unbekannt" aus. Bei Auswahl "unbekannt" können Sie uns Ihren Sachverhalt auf den Folgeseiten schildern.
Sollte die Tat nicht in Brandenburg begangen worden sein, wählen Sie bitte das entsprechende Bundesland aus der Liste aus. Wenn Sie nicht wissen, wo der Tatort liegt, wählen Sie *unbekannt* aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie anschließend auf die zuständige Internetwache weitergeleitet werden.
Rechtsbelehrung
Bitte lesen Sie sich die Hinweise aufmerksam durch und bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch das Setzen des Häkchens.
Allgemeines: Waren Sie mit unserer polizeilichen Arbeit zufrieden oder gab es Anlass zur Beschwerde? Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig, um unsere Arbeit zu verbessern. Hier können Sie Ihr Anliegen schnell und komfortabel an uns übermitteln.

Hinweis zu Beschwerden: Bitte unterstützen Sie uns bei der gründlichen Untersuchung Ihrer Beschwerde und teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten für mögliche Nachfragen mit.

Anzeige erstatten: Handelt es sich bei dem Grund für Ihre Beschwerde um eine Straftat, so verwenden Sie bitte unsere Formulare für die Anzeigenerstattung!

maerker.brandenburg.de: Sollte sich Ihr Sachverhalt auf ein Infrastruktur-Problem in Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehen, nutzen Sie bitte das Portal maerker.brandenburg.de

Strafbarkeit: Beschwerden können zu Disziplinar- bzw. Strafverfahren führen. Mit bewusst unwahren Angaben können Sie sich strafbar machen.